Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dlsc Veranstaltungstechnik Oliver Satzger Stand 01.04.2002

$ 01 Geltung der Bedingungen
01 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt für den Geschäftsverkehr mit Kunden, die nicht Verbraucher sind. Für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gelten sie mit Ausnahme der Bestimmungen in § 3 Abs. 2, 5 und 7, § 6 Abs. 5, § 7, § 9 Abs. 6, 7 und 8 und etwaiger sonstiger Bestimmungen, denen zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
02 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten im Rahmen einer ständigen Geschäftsverbindung auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
03 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind im Zweifel nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 02 Angebot und Vertragsschluss
01 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An erstellte Angebote halten wir uns 10 Tage gebunden.
02 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und sonstige Rechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
03 Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, Vereinbarungen zur Beschaffenheit oder Erklärungen zur Verwendung des Vertragsgegenstandes sowie Nebenabreden sind im Zweifel nur gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Vereinbarungen sowie Angaben in unseren Angeboten zur Beschaffenheit oder zur Verwendung des Liefergegenstandes gehen den Angaben, die sich aus unseren Prospekten, Vorführgeräten, Zeichnungen, Beschreibungen, Preislisten und anderen Unterlagen ergeben, vor.

§ 03 Preise und Zahlungen
01 Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung.
02 Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültige Umsatzsteuer.
03 Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Reutlingen. Auf Wunsch des Kunden und auf seine Kosten senden wir die Ware zu.
04 Etwaige Wechsel- oder Scheckspesen trägt der Kunde.
05 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sowie bei Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel oder Schecks Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
06 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
07 Wir sind trotz anders lautender Bestimmungen berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, können wir die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnen.
08 Lieferungen erfolgen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, grundsätzlich per Nachnahme.

§ 04 Versand
01 Sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart festlegt, erfolgt die Auswahl der Versandart durch uns nach billigem Ermessen. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

§ 05 Verpackung
01 Soweit nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir anteilige Verpackungskosten.

§ 06 Liefer- und Leistungszeit
01 Liefertermine sind, soweit sie nicht als Fixtermine vereinbart sind, unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten.
02 Von uns nicht zu vertretende Ereignisse, welche die Lieferung wesentlich erschweren – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – verlängern die Lieferzeit entsprechend. Falls solche Störungen nicht nur vorübergehender Natur sind, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
03 Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
04 Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzugs gilt Nr. 10 dieser Geschäftsbedingungen.
05 Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.
06 Verweigert der Kunde die Abnahme, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 25 % des Auftragswertes verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 07 Gefahrübergang
01 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
02 Der Kunde hat die Lieferung sofort nach Erhalt auch auf äußerlich nicht erkennbare Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden sofort schriftlich der Transportgesellschaft sowie uns anzuzeigen (vergl. § 60 ADSp).

§ 08 Eigentumsvorbehalt
01 Bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die gesicherte Forderung nachhaltig um 20 % übersteigt.
02 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
03 Der Kunde ist nur dann, wenn die Vorbehaltsware nach der Art des Geschäfts zum Weiterverkauf bestimmt ist, berechtigt, diese im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung, Einbau in fremdem Eigentum) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung und im eigenen Namen im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde verpflichtet sich, uns nach erfolgtem Widerruf der Einzugsermächtigung über alle offenen Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstanden sind, Auskünfte zu erteilen (Betrag / Fälligkeit / Schuldner). Der Kunde verpflichtet sich, die Auskunftsverpflichtung binnen 10 Tagen ab Zugang der Aufforderung durch uns zu erfüllen.
04 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
05 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die Abtretung von Herausgabeansprüchen gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
06 Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung. Die unabdingbaren Rechte des Insolvenzverwalters gem. § 119 InsO bleiben unberührt.
07 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der Vorbehaltsware gelten hierdurch als an uns abgetreten.

§ 09 Rechte des Kunden bei Mängeln
01 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Mängel, die auf bestimmungsgemäßer oder übermäßiger Abnutzung, insbesondere üblichem Verschleiß, auf nachlässiger Behandlung durch den Kunden oder Dritte, z.B. Nichtbefolgung von Wartungs- oder Betriebsanweisungen, auf Witterungs- oder ähnlichen äußeren Einflüssen oder auf eigenen Maßnahmen des Kunden beruhen, sofern diese Umstände nicht von uns zu vertreten sind. Nur unerhebliche Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit, insbesondere handelsübliche Mengen- und Qualitätstoleranzen, stellen keinen Sachmangel dar.
02 Der Kunde steht dafür ein, dass von ihm zur Verfügung gestellte Zeichnungen und sonstige Informationen maßgenau sind und mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen. Trifft dies nicht zu, hat uns der Kunde den hierdurch verursachten Mehraufwand zu erstatten.
03 Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Für Kaufleute gilt zudem die gesetzliche Bestimmung des § 377 HGB. Diese Fristen sind Ausschlussfristen.
04 Wir sind berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und der Art des Mangels, die Art der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) festzulegen.
05 Im Falle eines berechtigten Rechtsmangels werden wir nach unserer Wahl entweder das uneingeschränkte Recht erwirken oder unsere Leistung so ändern, dass sie vom Kunden ohne wesentliche Beeinträchtigung genutzt werden kann.
06 Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm ein Mangel arglistig verschwiegen wird oder wir ausnahmsweise eine besondere Garantie übernommen haben. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen, wenn nicht einer der Ausnahmetatbestände nach Nr. 10 vorliegt.
07 Mängelansprüche des Kunden verjähren, soweit wir nicht wegen Vorsatzes haften oder das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen.
08 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist.

§ 10 Haftung, Schadensersatz
01 Soweit sich aus diesen Bedingungen nicht etwas anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden jedweder Art und aus jedweden Rechtsgründen, (im Folgenden insgesamt „Schadensersatzansprüche“) ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
02 Die Haftungsfreizeichnung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Schäden
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen,
- für welche wir nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften oder
- die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
03 Die Haftungsfreizeichnung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen, von uns zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung liegt im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln vor. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder die Schäden aus der mindestens fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
04 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
01 Für unsere Geschäftsbeziehungen zum Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
02 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
03 Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Zusätzliche Mietbedingungen der Firma dlsc Veranstaltungstechnik Oliver Satzger Stand 01.11.2013

$ 01 Diese Mietbedingungen gelten ergänzend zu den individuellen Absprachen betreffend Mietobjekt, Mietdauer, Miete etc. welche sich aus dem Mietschein ergeben.

§ 02 Der Mieter hat das Mietobjekt bei Übernahme zu untersuchen und technische oder optische Mängel und Schäden im Übergabeprotokoll festzuhalten. Der Vermieter ist auf Verlangen des Mieters bereit, die technische Funktionsfähigkeit des Mietobjektes vorzuführen.

§ 03 Das Mietobjekt ist vom Mieter auf eigene Kosten und eigene Gefahr beim Vermieter abzuholen und bei Ende der Mietzeit wieder anzuliefern; auch die Montage hat der Mieter grundsätzlich auf eigene Kosten und eigene Gefahr durchzuführen. Ein etwaiger Transport oder die Montage durch den Vermieter bedürfen der gesonderten Vereinbarung und erfolgen auf Kosten und Gefahr des Mieters. Der Vermieter behält sich vor, das Mietobjekt gegen ein anderes für die Zwecke des Mieters in gleicher Weise geeignetes Ersatzmietobjekt, auszutauschen.

§ 04 Das Mietobjekt ist für die im Mietschein ausgewiesene Dauer vermietet. Eine stillschweigende Verlängerung der Mietzeit gemäß § 545 BGB ist ausgeschlossen. Im Falle der verspäteten Rückgabe schuldet der Mieter als Nutzungsentschädigung je Kalendertag den Tagessatz, welcher sich aus dem Mietschein ergibt oder errechnet; jede angefangenen 24 Stunden zählen als voller Tag. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 05 Aufrechnungsrechte oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Vermieter unbestritten oder von Ihm anerkannt sind.

§ 06 Der Vermieter steht nicht dafür ein, dass sich das Mietobjekt für die vom Mieter angestrebten Zwecke eignet. Der Mieter hat selbst die räumlichen und ggf. rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Mietobjekt aufgebaut und genutzt werden kann. Besondere Eigenschaften des Mietobjekts gelten im Zweifel nur dann als vereinbart, wenn sie im Mietschein ausdrücklich festgehalten sind. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Mängel am Mietobjekt, die auf übermäßiger Abnutzung, auf nachlässiger Behandlung durch den Mieter oder Dritte, z.B. Nichtbefolgung von Montage- Betriebs- Wartungs- oder ähnlichen Anweisungen, auf Witterungs- oder ähnlichen äußeren Einflüssen oder auf eigenen Maßnahmen des Mieters beruhen, sofern diese Umstände nicht vom Vermieter selbst zu vertreten sind.

§ 07 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt stets pfleglich zu behandeln und geschützt gegen äußere Einflüsse zu verwahren. Etwaige Montage-, Betriebs- und Wartungshinweise sind zu beachten. Er hat Beschädigungen oder festgestellte Mängel des Mietobjekts dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Das Mietobjekt darf weder vom Mieter noch von dritten Personen geöffnet oder repariert werden; etwaige Reparaturarbeiten sind vielmehr ausschließlich durch den Vermieter oder von diesem beauftragte Personen durchzuführen. Der Mieter haftet für sämtliche durch ihn oder in seinem Gefahrenbereich verursachte Schäden am Mietobjekt. Für die Dauer der Reparatur sowie im Falle eines Verlustes für die Dauer bis zur Ersatzbeschaffung hat der Mieter die Miete weiter zu zahlen; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 08 Der Mieter hat das Mietobjekt am Ende der Mietzeit kostenfrei und in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Eine etwaige Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung der Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Der Mieter hat keinen Anspruch auf die Verzinsung der Kaution. Eine eventuelle Forderung des Vermieters ist nicht auf die Höhe der Kaution begrenzt.

§ 09 Beide Vertragsparteien sind zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter vom Mietobjekt einen unsachgemäßen Gebrauch macht oder das Mietobjekt ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters Dritten überlässt oder wenn der Mieter mit seinen Mietzahlungen in Rückstand gerät oder das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgibt. Liefert der Mieter bei Ablauf der Mietzeit das Mietobjekt nicht beim Vermieter ab oder kündigt der Vermieter den Mietvertrag aus wichtigem Grund, ist der Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf Kosten des Mieters das Mietobjekt abzuholen.

§ 10 Soweit sich aus diesen Bedingungen nicht etwas anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters jedweder Art und aus jedweden Rechtsgründen, (im Folgenden insgesamt „Schadensersatzansprüche“) ausgeschlossen. Der Vermieter haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schäden
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, vom Vermieter zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen,
- für welche der Vermieter nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haftet oder
- die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Vermieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftungsfreizeichnung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen, vom Vermieter zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung liegt im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln vor. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder die Schäden aus der mindestens fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung dessen Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Mit der Auftragserteilung bzw. Reservierung der einzelnen Mietgegenstände durch den Mieter, kann der Vermieter die für diesen Zeitraum reservierten Geräte nicht mehr an andere Mieter vermieten. Sollte der Mieter aus irgendwelchen Gründen die Reservierung stornieren wollen, entstehen Kosten wie folgt:
1.  50% Ausfallentschädigung der Gesamtsumme werden generell bei einer Absage fällig
2.  75% Ausfallentschädigung der Gesamtsumme werden bei einer Absage ab dem 8. Kalendertag vor Abholung bzw. Aufbau fällig
3.  100% Ausfallentschädigung der Gesamtsumme werden bei einer Absage ab dem 3. Kalendertag vor Abholung bzw. Aufbau fällig

§ 12 Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben im Zweifel nur Gültigkeit, wenn sie von dem Vermieter schriftlich bestätigt werden.

§ 13 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters; dieser ist jedoch berechtigt, den Mieter auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder dem Standort des Mietobjekts zu verklagen. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.